Kirchlich heiraten

Veröffentlicht am: Montag, 31. Oktober 2011 von admin in:
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KIRCHLICH HEIRATEN

Fragen & Antworten über die Kirchliche Trauung.

Die katholische Trauung

 

Was ist bei einer katholischen Trauung vorab zu beachten?
Nehmen Sie möglichst früh (drei bis sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin) mit dem Seelsorger Ihres Wohnorts bzw. eines Ihrer Wohnorte Kontakt auf. Mit ihm gemeinsam legen Sie dann die genauen Zeitpunkte für ein oder mehrere Traugespräch(e) mit dem Geistlichen und für die Trauung selbst fest. Im Rahmen des/der Traugespräche(s) werden sowohl religiöse Themen zu Ehe und Familie wie auch organisatorische Fragen zur bevorstehenden Heirat erörtert. Sehr viele katholische Gemeinden bieten auch „Ehevorbereitungskurse“ an. Üblicherweise findet die Zeremonie mit dem Ortspfarrer statt. Sie können aber auch einen Pfarrer oder Diakon aus einer anderen Gemeinde für Ihre Kirchenhochzeit wählen – Sie müssen sich nur rechtzeitig mit den jeweiligen Ansprechpartnern in Verbindung setzen. Auch die Wahl einer anderen Kirche als Ihrer Ortskirche ist möglich – in diesem Fall müssen Sie sich einen „Entlassungsschein“ bei Ihrem Ortspfarrer besorgen.
Beachten Sie auch, dass bei einer katholischen Hochzeit nach wie vor zwei offizielle Trauzeugen das Paar begleiten müssen!

 

Welche Bedeutung hat die Ehe für katholische Christen?
Für die Katholiken ist die Ehe ein Sakrament und gilt – einmal vor Gott geschlossen – als unauflösbar. Die standesamtliche Eheschließung muss der kirchlichen zwar vorangehen, aber erst mit dem geistlichen Segen der Kirche gilt die Trauung als besiegelt. Deshalb müssen beide katholischen Partner im Rahmen des Traugesprächs Dokumente vorlegen, die beweisen, dass sie ledig sind und noch nie kirchlich verheiratet waren oder dass sie verwitwet sind. Geschiedene Partner, die bereits einmal katholisch geheiratet haben und das erneut tun möchten, können beim katholischen Ehegericht einen Antrag auf Annullierung stellen, in der Regel dauert diese aber sehr lange.

 

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden und was kostet die Trauung?
Folgende Dokumente sollten Sie für Ihr persönliches Traugespräch parat halten:

 

• Einen gültigen Personalausweis,
• die Geburtsurkunde,
• eine nicht mehr als sechs Monate alte Taufbescheinigung (stellt Ihnen das Pfarramt Ihrer Taufgemeinde aus)
• Firmungsnachweis (nach kath. Recht ist es aber nur notwendig getauft zu sein. Die Firmung ist keine nötige Voraussetzung für das Sakrament der Ehe).
• die standesamtliche Heiratsurkunde und gegebenenfalls
• den Trauschein bzw. die Heiratsurkunde der Eltern (wenn deren Namen nicht auf Ihrer Geburtsurkunde stehen sollten).

 

Unehelich Geborene sollten unabhängig davon den Taufschein der Mutter und einen Meldezettel mitbringen, verwitwete Personen die Sterbeurkunde des Partners. Wenn Sie zuvor standesamtlich verheiratet waren, legen Sie Ihrem Pfarrer die Heiratsurkunde und Scheidungspapiere vor, bei einer etwaigen kirchlichen Vorehe die Trauurkunde und die Ungültigkeitserklärung des kirchlichen Ehegerichts.

 

Die katholische Trauung ist grundsätzlich kostenfrei.

Die evangelische Trauung

 

Was ist bei einer evangelischen Trauung vorab zu beachten?
Auch hier gilt: Setzen Sie sich frühzeitig mit ihrem Pastor in Verbindung und vereinbaren Sie Termine für Traugespräche und die Trauung selbst. Wenn beide Partner evangelisch sind, können Sie frei wählen, in welcher Pfarrgemeinde Sie Ihre Hochzeit abhalten wollen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, in einer anderen Kirche als der Heimatkirche zu heiraten und in manchen Fällen können Sie „Ihren“ Pastor dorthin auch „mitnehmen“ – informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten!
Wie in der katholischen Kirche dienen auch in der evangelischen die Traugespräche zum einen der seelsorgerischen Ehevorbereitung und zum anderen zur Abklärung formaler und organisatorischer Fragen rund um die bevorstehende Hochzeitsfeier. Aber anders als bei der katholischen Trauung besteht bei der evangelischen keine Trauzeugen-Pflicht!

 

Welche Bedeutung hat die Ehe für evangelische Christen?
Die evangelische Kirche erkennt die standesamtliche Eheschließung als kirchenrechtlich verbindlich an und unterscheidet sich somit in diesem Punkt wesentlich von den Katholiken. Im Prinzip lassen sich evangelische Christen nur deshalb kirchlich trauen, um den Segen Gottes zu erbitten. Legitimiert ist ihre Ehe ja bereits.

 

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden und was kostet die Trauung?
Für die Traugespräche sollten Sie folgende Dokumente bereit halten:

 

• Einen gültigen Personalausweis,
• die Geburtsurkunde,
• eine nicht mehr als sechs Monate alte Taufbescheinigung (stellt Ihnen das Pfarramt Ihrer Taufgemeinde aus),
• die Konfirmationsurkunde,
• die standesamtliche Heiratsurkunde
• und für den Fall, dass Sie nicht in Ihrer Wohnort-Kirche heiraten, die „Überweisung“(= „Delegation“) Ihres Pfarramtes.

 

Auch die evangelische Trauung ist grundsätzlich kostenfrei.

Die „ökumenische Trauung“

 

Was ist eine „ökumenische Trauung“?
Für „konfessionsverschiedene“ Paare (wie z. B. ein Partner katholisch, der andere evangelisch) besteht die Möglichkeit einer „ökumenischen Trauung“. Allerdings müssen sie sich vorab entscheiden, ob die Trauung grundsätzlich nach katholischer oder evangelischer Ordnung erfolgen soll. Und entsprechend dieser Entscheidung muss dann auch die Hochzeitskirche gewählt werden – d. h. grundsätzlich evangelisch orientierte ökumenische Trauung in einer evangelischen Kirche, grundsätzlich katholisch orientierte ökumenische Trauung in einer katholischen. Es ist jedoch möglich, dass der Seelsorger der jeweils anderen Konfession bei der Zeremonie dabei ist und auch eine aktive Rolle, z. B. die Predigt, übernimmt. Wichtig ist, dass Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Seelsorger der geplanten Hochzeitskirche aufnehmen. Er wird Ihnen bei allen weiter nötigen Schritten behilflich sein.

 

Welche kirchenrechtliche Bedeutung hat die „ökumenische Ehe“?
Für „konfessionsverschiedene“ Ehen wie etwa zwischen katholischen und evangelischen Christen gelten die kirchenrechtlichen Voraussetzungen in etwas anderer Form. Soll die Feier in der evangelischen Kirche erfolgen, muss sich der katholische Partner von der sogenannten „Formpflicht“ befreien lassen, um kirchenrechtlich gültig zu heiraten. Die Kirchen erwarten nicht, dass sich der jeweils andersgläubige Partner ihrem Eheverständnis anschließt. Doch sollte jeder das Eheverständnis der jeweils anderen Konfession kennen.
Übrigens: Für die Eheschließung von Katholiken mit Partnern, die nicht getauft sind (sogenannte „religionsverschiedene Ehen“), gibt es analoge Regelungen.

 

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden und was kostet die Trauung?
Folgende Dokumente sind erforderlich:

 

• Personalausweis
• Taufbescheinigung (nicht älter als sechs Monate; erhältlich bei dem Pfarramt, in dessen Gemeinde Sie getauft worden sind)
• Konfirmationsurkunde (nur bei evangelischer Hauptverantwortung)
• Heiratsurkunde der zivilen Eheschließung

 

Auch die „ökumenische Trauung“ erfolgt grundsätzlich kostenfrei.