Wo melden wir unsere
Trauung an?
Am besten suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin das Standesamt
Ihres Wohnorts bzw. eines Ihrer Wohnorte auf und erklären dort mit
einer "Anmeldung zur Eheschließung" (= das frühere
"Aufgebot") Ihre Heiratsabsicht.
Natürlich ist es auch möglich, dass nur einer der beiden Verlobten
diese Anmeldung tätigt. Für diesen Fall brauchen Sie eine unterschriebene
schriftliche Erklärung des Heiratswillens des nicht persönlich
anwesenden Partners. Tipp: Formulare für diese Erklärung bekommen
Sie entweder vor Ort oder - noch viel unkomplizierter - direkt aus dem
Internet: Die meisten Standesämter bieten bereits Vordrucke zum Herunterladen
an!
Gibt es Anmeldefristen,
die wir beachten müssen?
Wenn Sie einen bestimmten Trauungs-Termin wünschen, ist es natürlich
ratsam, sich so früh wie möglich mit Ihrem Standesamt in Verbindung
zu setzen. Allerdings sollten zwischen der Anmeldung zur Eheschließung
bzw. der Festlegung des Termins und der tatsächlichen Trauung nicht
mehr als 6 Monate liegen - ansonsten ist eine erneute Anmeldung fällig.
Welche Dokumente
müssen wir zur Anmeldung mitbringen?
Wenn beide Partner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zudem
volljährig sind, noch keine Kinder haben und vorher noch nie verheiratet
waren, sind folgende Dokumente ausreichend:
- Gültige Personalausweise oder Reisepässe
- Eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes,
der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, ausgestellt von der zuständigen
Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Tipp: Erkundigen Sie sich vor
der Anmeldung bei Ihrem Standesamt, wie aktuell diese Bescheinigung sein
muss, um unnötige Wege zu vermeiden!
- Beglaubigte Auszüge aus dem Familienbuch der Eltern (nicht Stammbuch!)
- Nachweise über akademische Grade oder Berufsbezeichnungen, wenn
Sie diese in die Heiratsurkunde aufgenommen haben möchten.
Anhand dieser Unterlagen wird vom Standesamt überprüft, ob beide
Partner die formalen Voraussetzungen für eine Eheschließung
erfüllen.
Für vorher bereits verheiratete Partner, ausländische Partner,
Partner mit bereits vorhandenen Kindern oder noch minderjährige Partner
ab 16 Jahren gelten zusätzliche Bestimmungen. Genauere Angaben dazu
erhalten Sie am einfachsten per Internet: Klicken Sie auf das offizielle
Portal Ihrer Stadt, dort finden Sie sicherlich auch einen Link zu den
Informations-Seiten Ihres Standesamtes.
Müssen wir
unseren geplanten Familiennamen bereits bei der Anmeldung der Eheschließung
bekannt geben?
Wenn Sie wollen, können Sie den gemeinsamen Namen, den Sie nach Ihrer
Trauung tragen möchten, bereits bei der Anmeldung der Eheschließung
angeben. Spätestens zur Trauung sollte dieser aber feststehen. Nur
bei Partnern, die ihre bisherigen Namen nach der Heirat unverändert
weiterführen wollen, muss ein einheitlicher Familienname erst bei
der Geburt des ersten Kindes erklärt werden.
Wir möchten
in einem Standesamt heiraten, das nicht in der Stadt ist, in der wir gemeldet
sind - geht das?
Ja, das geht. Sie müssen aber trotzdem die "Anmeldung zur Eheschließung"
bei Ihrem Wohnort-Standesamt tätigen. Dort teilen Sie dem Standesbeamten
einfach Ihr Wunsch-Standesamt mit, Ihre Unterlagen werden dann dorthin
weitergeleitet. Achtung: Für Trauungen außerhalb des zuständigen
Standesamtes werden zusätzliche Gebühren fällig!
Zudem kann es sich als sehr sinnvoll erweisen, sich genau nach den Räumlichkeiten
(Lage, Größe, Anzahl der Gästeplätze, Dekorationsmöglichkeiten
etc.) und der Art und Dauer der Trauungszeremonie zu erkundigen und sich
zu informieren, inwieweit Sie selbst Möglichkeiten zur Gestaltung
der Feier haben. So können Sie sich und Ihren Gästen unerfreuliche
Überraschungen am Tag der Trauung in jedem Fall ersparen!
Ist die Anwesenheit
von offiziellen Trauzeugen am Standesamt Pflicht?
Nein. Sie können frei wählen, ob Sie mit einem, zwei oder ohne
Trauzeugen heiraten wollen. Falls Sie sich für Trauzeugen entscheiden,
genügt es, wenn diese zur Trauung einen gültigen Ausweis mitbringen.
Zudem müssen ihre Trauzeugen nach Gesetz volljährig sein und
"geistig und körperlich in der Lage, der Trauung zu folgen"
- d. h. zum Beispiel fremdsprachige Trauzeugen sollten ausreichende Deutschkenntnisse
haben, andernfalls wäre es nötig, einen Dolmetscher mit einzubeziehen.
Wie hoch sind die
Verwaltungskosten für eine standesamtliche Trauung?
Die Grundgebühr für die "Anmeldung zur Eheschließung"
und die Überprüfung der formalen "Ehefähigkeit"
beläuft sich derzeit auf 33 Euro. Ist ausländisches Recht zu
beachten, beträgt die Grundgebühr 55 Euro. Zusätzlich werden
die angefallenen Auslagen erhoben (durchschnittlich ca. 40 Euro).