In Deutschland ist das Heiraten mit einem relativ großen Aufwand
an Bürokratie verbunden und damit entsprechend umständlich.
Überlegenswert ist daher in manchen Fällen eine Hochzeit in
Dänemark.
Auch hier gelten
aber übliche Gesetze, die die Hochzeit ungültig machen können,
wie zum Beispiel das Verbot der Hochzeit bei bestehendem Verwandtschaftsverhältnis,
der versuchten Bigamie oder der Unmündigkeit. Fakt ist auf jeden
Fall, dass es in Dänemark leichter ist, einen Termin für die
Hochzeit zu bekommen, es ist ein kurzfristiges Heiraten oft möglich.
Insgesamt werden weniger Dokumente zur Eheschließung benötigt,
außerdem gibt es eine Heiratsurkunde, die international gültig
ist, was bei weitem nicht immer so ist, wenn im Ausland geheiratet wird.
Die Urkunde muss aber, um ihre Gültigkeit zu besitzen, vom dänischen
Innenministerium anerkannt werden.
Für die Eheschließung sind zwar weniger, aber dennoch einige
Dokumente nötig. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt,
der benötigt eine Geburtsurkunde und eine Aufenthaltsbescheinigung,
die auf jeder Meldestelle erhältlich ist. In dieser Bescheinigung
müssen die Anschrift der betreffenden Person und der Familienstand
erkenntlich sein. Ausländische Staatsbürger müssen neben
der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsbescheinigung auch noch eine so
genannte Ledigkeitsbescheinigung vorweisen, damit sie in Dänemark
einen Hochzeitstermin bekommen können. Des Weiteren kann es nötig
werden, eine so genannte Apostille vorzuweisen. Das ist eine Legalisierung,
die eine Bestätigung einer Behörde darstellt, dass eine ihr
untergeordnete Behörde die Urkunde ordnungsgemäß ausgestellt
hat. Diese Apostillen tragen auf dem Originaldokument einen Stempel, auf
dem das Wort Apostille stehen muss. Andernfalls sind sie nicht gültig.
Diese Unterlagen werden von Heiratswilligen benötigt, die noch nicht
verheiratet gewesen sind. Waren sie aber schon einmal verheiratet, so
muss der Nachweis über die rechtsgültige Scheidung, eine Sterbeurkunde
bei Verwitweten oder ein anderer Beleg darüber, dass die Ehe aufgelöst
wurde, mitgebracht werden. In allen Fällen wird selbstverständlich
ein gültiger Reisepass benötigt. Werden Übersetzungen von
Urkunden und Dokumenten benötigt, so müssen diese immer beglaubigt
sein. Eine eigene Übersetzung ist nicht rechtsgültig und die
Übertragung in die dänische Sprache muss durch einen zugelassenen
Übersetzer erfolgt sein.
Es werden in Deutschland
auch dänische oder englische Übersetzungen anerkannt, aber eine
Übertragung zum Beispiel der Heiratsurkunde in die deutsche Sprache
ist ratsam. Das gilt auch für die anderen Dokumente, die zur Hochzeit
mitgebracht werden müssen, falls sie danach noch in Deutschland benötigt
werden sollten.
Grundsätzlich kann man überall in Dänemark heiraten, zu
beachten sind aber die Unterschiede in der Aufenthaltspflicht, die lokal
auftreten. In einigen Kommunen müssen die zukünftigen Eheleute
mindestens drei Tage Aufenthalt nachweisen können, erst dann wir
die Trauung durchgeführt. Hier empfiehlt es sich, sich rechtzeitig
darüber zu informieren, damit die Eheschließung dann wie geplant
stattfinden kann.
Es gibt eine Reihe
von Standesämtern, die gern Auskunft erteilen und bei denen die Trauung
auch stattfinden kann. Das sind zum Beispiel die Standesämter
in der Bredebro Kommune, in der Tonder
Kommune, in der Aabenraa Kommune oder in dem Rathaus
von Aarhus. Weiterhin sind die Standesämter Verde, Ribe oder
Odense auskunftsfähig, natürlich auch die in den anderen Städten.
Es ist auch möglich, zum Beispiel auf der Insel Fünen zu heiraten.
Dort bietet sich das Hotel Hvedholm Schloss an, in dem eine Hochzeit mit
ganz besonderem Flair möglich ist. Nähere Informationen zum
Hotel und seinen Kapazitäten findet man hier:
Für die Eheschließung in Dänemark werden natürlich
auch einige Kosten fällig, wie dies in Deutschland auch der Fall
ist. Es wird zum Beispiel eine Überprüfung sämtlicher Dokumente
angestrebt, die den Heiratswilligen ungefähr 65 Euro kostet. Müssen
Unterlagen noch vor Ort übersetzt werden, weil dies im Heimatland
nicht geschehen ist, so muss der Übersetzer bezahlt werden. Die Überprüfung
der Unterlagen dauert übrigens ungefähr vier Tage, während
derer man sich in Dänemark aufhalten muss. Es ist aber nur nötig,
im Land zu bleiben, die Kommune, in der geheiratet werden soll, darf durchaus
verlassen werden. Es ist aber immer ratsam, zumindest eine Handynummer
zu hinterlassen, unter der man ständig erreichbar ist. Sonst tauchen
vielleicht Fragen von Seiten der Behörden auf, die unbedingt geklärt
werden müssten, ehe die weitere Bearbeitung der Dokumente vonstatten
gehen kann. Damit würde sich die Eheschließung nur unnötig
verzögern. Ist es nicht die erste Hochzeit für das Brautpaar,
so dauert die Überprüfung unter Umständen sogar noch länger,
am besten ist es, die ungefähre Dauer im Vorab zu erfragen.
Bei der Trauung selbst müssen zwei Zeugen beigebracht werden. Es
ist wichtig, dass zumindest einer der Partner Dänisch versteht, er
kann dann für den anderen Partner übersetzen. Spricht keiner
der beiden Dänisch, muss ein Dolmetscher bestellt werden, die Kosten
dafür sind vom Brautpaar zu tragen. Es ist zudem Voraussetzung für
eine legale Schließung der Ehe in Dänemark, dass sich beide
Partner verständigen können, in welcher Sprache auch immer.
Andernfalls kann die Trauung von Seiten der Behörden verweigert werden.
Nach der Trauung muss die Ehe noch vom Innenministerium legalisiert werden,
was ebenfalls eine gewisse Zeit dauert. Das kann in einem Tag erledigt
sein, kann aber auch mehrere Tage dauern. Ohne diese Legalisierung ist
die Ehe jedoch weder in Dänemark noch in einem anderen Land gültig.
Nach der Eheschließung und den vielleicht gleich in Dänemark
verbrachten Flitterwochen muss man in Deutschland zum Einwohnermeldeamt
gehen und dort seinen Ehepartner anmelden. Des Weiteren muss man, wenn
der Partner ein ausländischer Partner ist, mit der Heiratsurkunde,
dem Reisepasse und einem Passfoto eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Diese ist in der Regel für drei Jahre gültig.
Empfehlenswert ist nach der Rückkehr nach Deutschland ein Gang zum
hiesigen Standesamt. Dort kann ein Buch der Familie angelegt werden, was
zukünftige Abschriften, die in beglaubigter Form benötigt werden,
erleichtert. Außerdem wird dort der eigene Status in Bezug auf das
eheliche Recht und die weitere Führung der Namen festgehalten.
Auf jeden Fall gehört zu einer Eheschließung in Dänemark
ein gehöriges Maß an Planung und Vorabwissen, damit es nicht
zu Komplikationen kommt. Schließlich soll doch die Hochzeit der
schönste Tag im Leben sein.