Tipps
über den Ehevertrag für Paare vor der Hochzeit.
ARAG Experten geben allen, die sich demnächst trauen,
Tipps zu Ehevertrag, Steuerfragen und Versicherung. Bevor ein Paar zum Ehepaar
wird, wollen tausend Dinge entschieden, geplant und bedacht sein. Doch es
geht nicht nur um die Frage nach dem Hochzeitskleid, den Ringen oder dem
Ablauf des Festes. Immer ist auch eine Anzahl eher trockener Themen zu berücksichtigen.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag ist nicht nötig, um Eigentum und Schulden zu trennen.
Zudem lassen sich mit den gesetzlichen Regelungen Vermögens- und Unterhaltsfragen
angemessen klären, wissen ARAG Experten. Viele Paare, insbesondere
mit nur einem Verdiener, brauchen daher keinen solchen Vertrag. Was ein
Partner mit in die Ehe bringt oder während dessen kauft, gehört
ihm allein. Schulden bleiben ebenfalls getrennt, wenn nur ein Partner einen
Kreditvertrag unterschrieben hat.
Es gibt aber auch
Fälle, in denen ein Ehevertrag sinnvoll ist. So raten ARAG Experten
z.B. Selbstständigen dazu, ein solches Dokument aufzusetzen. Denn
steigt der Wert der Firma während der Ehe, muss der selbstständig
arbeitende Partner im Falle einer Scheidung einen Zugewinnausgleich zahlen,
der unter Umständen die Existenz des Betriebs bedroht. In einem Ehevertrag
können beide von Ausgleichszahlungen absehen oder den Wert der Firma
davon ausnehmen. Auf Ausgleichs- und Unterhaltsansprüche können
auch Partner vertraglich verzichten, die beide ihr eigenes Geld verdienen
und somit nach einer Trennung wirtschaftlich unabhängig vom Ex wären.
Hat ein Partner schon
vor der Hochzeit Schulden, raten ARAG Experten ebenfalls zu einem Ehevertrag.
Denn während der eine mit dem Einkommen seine Schulden tilgt, kann
der andere schon Vermögen ansparen. Geht die Beziehung in die Brüche,
hätte der Verschuldete ohne eine entsprechende vertragliche Regelung
Anspruch auf Zugewinnausgleich.
ARAG Experten weisen
darauf hin, dass ein Ehevertrag immer notariell beglaubt werden muss.
Welche Steuerklasse
ist am günstigsten?
Mit dem Wechsel des Familienstandes geht in der Regel auch der Wechsel
in eine andere Steuerklasse einher. Steht dem Single meist nur die Klasse
I offen, können Verheiratete wählen. Wechselt ein Partner in
die Klasse III, muss der andere in die V. Es können aber auch beide
in die IV. Die Kombination III und V empfehlen ARAG Experten Paaren, bei
denen nur ein Partner verdient, der dann in die Klasse III wechseln sollte.
Diese Steuerklasse ist auch die günstigste, wenn ein Ehegatte 60
Prozent und mehr des gemeinsamen Einkommens verdient. Der weniger verdienende
geht dann in die V. Haben beide Partner ein etwa gleiches Einkommen, bietet
sich die Steuerklasse IV für beide an.
Einmal versichert
reicht
Hatten beide Partner vor der Hochzeit eine eigene private Haftpflicht-
oder eine Hausratversicherung, kann laut ARAG Experten nach der Eheschließung
der jeweils jüngere Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Dem
Verischerer sollte eine Kopie der älteren Police vorgelegt werden.
Die Mitgliedschaft
in einer gesetzlichen Krankenversicherung kann für einen Ehepartner
enden, wenn er nach der Heirat aufhört zu arbeiten, weil er sich
z.B. um den Nachwuchs kümmert. Er ist dann beitragsfrei bei der gesetzlichen
Krankenkasse seiner besseren Hälfte mit versichert.